Spätestens mit Ablauf des Kurzzeitkennzeichens musst du dein neues Auto bei deiner Zulassungsstelle angemeldet haben.
Für die Zulassung deines Fahrzeugs benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer; für den Fall, dass du nicht unsere Easy-Start-Versicherung nutzen möchtest) deiner Kfz-Versicherung und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Bitte informiere dich vor der Zulassung bei deiner Zulassungsstelle.